Minijob-Zentrale
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Online-Seminar - Steuern im Minijob
In diesem Online-Seminar informiert unsere Expertin Heike Schmidt rund um Steuern im Minijob. Sie erhalten ausführliche Informationen zu den folgenden Themen:
• Möglichkeiten der Besteuerung beim Minijob mit Verdienstgrenze
• Möglichkeiten der Besteuerung bei der kurzfristigen Beschäftigung
• Datenbaustein Steuer
• Steuervorteil im Privathaushalt
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Weiterführende Links
Webseite: www.minijob-zentrale.de/
Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/
Haushaltsjob-Börse: www.haushaltsjob-boerse.de/
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Social Media
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Über die #MinijobZen...
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Комментарии

  • @amgperformance1552
    @amgperformance1552 4 дня назад

    Hallo danke Für das Video. Jetzt zur meine Frage Ich arbeite 4 Tage im Monat sprich 32 std im Monat. Hab ich jetzt Anspruch auf Erholungsurlaub ?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 4 дня назад

      Guten Tag, anhand Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass Sie regelmäßig einen Arbeitstag pro Woche arbeiten. Sie haben dann Anspruch auf 4 Tage Urlaub pro Jahr. Wie viele Stunden Sie an den einzelnen Tagen arbeiten, spielt keine Rolle. Nutzen Sie gern unseren Urlaubsrechner zur Ermittlung Ihres individuellen Urlaubsanspruchs. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Magazin-Beitrag "Urlaub im Minijob - so wird er berechnet". Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @azagador3456
    @azagador3456 6 дней назад

    Ich arbeite jetzt seit ca. einem Jahr neben der Schule als Minijobler mit 538€ Grenze. Nun möchte ich nach meinem Abi 3 Monate durch arbeiten, dies geht nicht bei meinem aktuellen Arbeitgeber, das hab ich verstanden. Aber kann ich trotzdem bei einem anderen Arbeitgeber die 3 Monate absolvieren, auch wenn ich gerade zwischen Schule und Studium stehe??

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 5 дней назад

      Hallo, Sie können zusätzlich zu Ihrem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben. Die Höhe des Lohns ist bei der kurzfristigen Beschäftigung unerheblich. Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst oberhalb von 538 Euro, muss Ihr Arbeitgeber jedoch prüfen, ob Berufsmäßigkeit vorliegt. Wenn für ehemalige Schülerinnen und Schüler zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studium oder eine Fachschulausbildung folgt, besteht während einer kurzfristigen Beschäftigung keine Berufsmäßigkeit. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @azagador3456
      @azagador3456 5 дней назад

      @@MinijobZentrale vielen dank für die schnelle antwort :)

  • @es3269
    @es3269 6 дней назад

    Das ist doch dann richtiger bullshit dann mache ich doch ein Minijob von den stunden her so das mir von der freigrenze nichts abgezogen wird . 560 euro kriege ich ja eh vom amt dann mache ich noch 5 ,6 stunden im Monat Minijob so das ich die Freigrenze einhalte dann habe ich 100 euro mehr im monat. Ich mache doch keinen vollen minijob von dem 90 prozent das amt frisst 😂

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 6 дней назад

      Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an Diskussionen nicht beteiligen. Als Minijob-Zentrale wollen wir darüber informieren, was Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger beachten müssen, wenn sie sich mit einem Minijob etwas dazuverdienen. Ein Minijob kann eine gute Gelegenheit sein, den Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden, vielleicht sogar als Sprungbrett in eine Vollzeitstelle. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @stickbre4ker685
    @stickbre4ker685 7 дней назад

    Könnt ihr mir bei meinem Fallbeispiel weiterhelfen? Habe bereits vor der Geburt einen Minijob als Nebenjob: Sagen wir, ich verdiene 2700 brutto -> 2000 netto + 520 brutto=netto In Elternzeit dann: 2 Tage weiter im Hauptjob + Nebenjob -> 1080 brutto + 520 brutto=netto -> Verdienstausfall = 1.620 Stimmt das so? Ich möchte ElterngeldPlus beantragen und den Nebenjob weiterlaufen lassen sowie ein paar Stunden im Hauptjob. Die Frage im Elterngeldantrag ist ja, was ich während Elterngeld "brutto" verdiene. Muss ich da mein Teilzeit Bruttogehalt + die 520,- angeben?

  • @LuluTheCorgi
    @LuluTheCorgi 17 дней назад

    Momentan bekommt man 5€ pro Monat Rente pro Jahr Wenn Mann jetzt nicht Grade 50 ist lohnt sich das null solange man über dem Minimum ist Selbst bei 3% pro Jahr ist das lächerlich Vorallem weil durch unsere demografische Krise unsere Generation (unter 30) mit 65 sicherlich nicht in rente gehen wird, das wird sowieso erhoben bis dahin auf 75 oder 80 jahre

  • @MrPaddy1999
    @MrPaddy1999 17 дней назад

    Folgende Frage: Ich bin Student. vom 01.04.24 - 10.07.24 bin ich befristet sozialversicherungspflichtig (Personengruppe 101) bei Unternehmen A angestellt ( Gesamtzeitraum 70 Tage, jedoch nur 1 Arbeitstag) Möchte ich nun vom 01.08.24 - 30.09.24 (60 Tage) eine Beschäftigung bei Unternehmen B ausführen, kann diese Beschäftigung dann als kurzfristige Beschäftigung eingestuft werden? Bei Unternehmen A habe ich lediglich einen Tag gearbeitet, jedoch war ich dort für 70 tage sozialversicherungspflichtig gemeldet (Gesamtbruttoeinkommen 120 Euro). Zusammen komme ich somit unter 70 Arbeitstage. Können Sie mir weiterhelfen und erklären wie die Beschäftigung bei Unternehmen B eingestuft wird? LG

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 14 дней назад

      Hallo, Sie können die Beschäftigung bei Unternehmen B als kurzfristige Beschäftigung ausüben. Als Arbeitnehmer können Sie auch mehrere kurzfristige Beschäftigungen haben. Es werden aber alle Zeiten zusammengerechnet. Insgesamt dürfen Sie mit allen kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht über drei Monate oder 70 Arbeitstage kommen. Da Ihre Beschäftigung bei Unternehmen A nicht als kurzfristige Beschäftigung mit der Personengruppe 110 gemeldet wurde, muss diese nicht mit der Beschäftigung bei Unternehmen B zusammengerechnet werden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @kleen31
    @kleen31 18 дней назад

    Ich habe auch eine Frage: ich arbeite momentan selbstständig auf Rechnung als Kurstrainer in 4 verschiedenem Fitnessstudios und verdiene so teilweise mehr als 2.500 € monatlich. Jetzt sollen nach einem Gesetz alle Kurstrainer in Minijob/Festanstellung umgewandelt werden. Würde ich jetzt in allen 4 Studios auf Minijob-Basis arbeiten käme ich immernoch in Summe auf mehr als 2.000 € monatlich (also 1.462 € über Grenze) Wenn ich bereit bin auf diese 1.462 € selbstständig Steuern & SV-Beiträge zu bezahlen dürfte es doch kein Problem sein oder? Ich zahle jetzt ohnehin auch alle Steuern & SV-Beiträge selbst.🤷🏻‍♂️

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 18 дней назад

      Guten Tag, da nach Ihren Angaben der Verdienst aus allen Jobs weit über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. Die Beschäftigungen sind dann bei der zuständigen (Ihrer) Krankenkasse zu melden. Diese kümmert sich auch um das Beitragsverfahren. Nähere Informationen können Sie auch unserer Internetseite entnehmen. Vielleicht interessiert Sie in diesem Zusammenhang auch unser Magazin-Artikel "Mehrere Minijobs: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber & Beschäftigte". Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @alibassiyouhi9783
    @alibassiyouhi9783 20 дней назад

    Ich bin in Elternzeit und ich bekomme 1270€ . Meine Frau bekommt 300€ Elterngeld. Wenn ich Z.B 4 Tage im Monat arbeite mit 770€ , wir das Beitrag von 770€ angerechnet? Und wieviel wird ungefähr abgezogen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 20 дней назад

      Hallo, grundsätzlich wird ein Hinzuverdienst auf das Elterngeld angerechnet. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir als Minijob-Zentrale dazu nicht beraten können. Für eine individuelle Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle zu wenden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @ferdivf6034
    @ferdivf6034 26 дней назад

    Kann ich als Studenten einen Minijob und einer kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig nachgehen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 25 дней назад

      Hallo, ja das geht. Auch wenn Sie als Student bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben, können zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Die kurzfristige Beschäftigung hat keine Auswirkungen auf den Minijob mit Verdienstgrenze. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @ferdivf6034
      @ferdivf6034 25 дней назад

      @@MinijobZentrale vielen Dank!

  • @duturemoto2407
    @duturemoto2407 27 дней назад

    Wie ist es bei einem Minijobber aus, der bei einem Stundenlohn von 12,41 und 15 Stunden pro Monat arbeitet (Verdienst 186,15€) , dabei verzichtet er auf die Bezuschussung zur Rentenversicherung. Die 15% AG-Anteil an der RV betragen 27,92€. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage betrug für 450€ Basis 33,08€. (Infos zu den 538€ wie hoch dies ausfällt finde ich nicht, wäre schön wenn das jemand weiß). Muss der AN, obwohl er auf die Bezuschussung und damit auf gewisse Vorteile verzichtet, trotzdem von seinem Bruttolohn, in dem Fall bei 450 €, mit 5,16€ aufstocken?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 26 дней назад

      Hallo, als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie auch für Minijobber mit Verdienstgrenze, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt im Gewerbe 15 Prozent des Verdienstes Ihrer Minijobberinnen oder Ihres Minijobbers. Bei einem monatlichen Verdienst von 186,15 Euro sind das 27,92 Euro. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt nur für rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber. Wenn sich Ihr Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat, muss sie nicht beachtet werden. Der Eigenanteil Ihres Minijobbers zur Rentenversicherung entfällt dann. Mehr Infos finden Sie auf unserer Internetseite: www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentenversicherungspflicht/rentenversicherungspflicht_node.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @RoswithaOhliger-hv8th
    @RoswithaOhliger-hv8th 27 дней назад

    Hallöchen 😊 möchte fragen ob es lohnenswert ist Rentenbeiträge ,im Minijob zu zahlen wenn man schön Rentnerin ist ?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 27 дней назад

      Hallo, die Frage, ob es sich als Rentnerin lohnt einen eigenen Rentenversicherungsbeitrag im Minijob zu zahlen, lässt sich nur schwer pauschal beantworten. Allgemeine Informationen zum Thema Flexirente finden Sie in unserem Magazin-Artikel: magazin.minijob-zentrale.de/flexirente-minijob/ Wir empfehlen Ihnen, vor Ihrer endgültigen Entscheidung eine Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger vornehmen zu lassen. Das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 10004800. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @MemphisX111
    @MemphisX111 28 дней назад

    Wenn ich jetzt für 2 Minijobber die Gesamtsumme mit dem Beitragsnachweis übermittelt habe. Was passiert denn danach? Wie bekommen denn die einzelnen Mitarbeiter Ihr Geld?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 27 дней назад

      Hallo, die Sozialgaben für Ihre Minijobber müssen Sie der Minijob-Zentrale monatlich mit dem Beitragsnachweis melden und per Lastschrift oder Überweisung bezahlen. Die Abgaben sind fristgerecht monatlich an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Dafür gelten bestimmte Fälligkeitstermine. Diese finden Sie auf unserer Internetseite www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/beitragszahlung-und-fristen/beitragszahlung-und-fristen_node.html Als Arbeitgeber zahlen Sie Ihren Minijobbern den monatlichen Lohn aus. Sie dürfen Ihren Anteil der Abgaben dabei nicht vom Lohn der Minijobber abziehen. Nur den Eigenanteil eines rentenversicherungspflichtigen Minijobbers dürfen Sie vom Lohn einbehalten. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @MemphisX111
      @MemphisX111 27 дней назад

      @@MinijobZentrale Perfekte Antwort Danke

  • @Michbeckable
    @Michbeckable 28 дней назад

    Danke für dieses Video! Ich finde den gesamten Prozess zur Anmeldung Mini-Job sehr kompliziert und ohne euren Kanal wäre es noch wesentlich schwieriger geworden!

  • @piratemagetjalf6477
    @piratemagetjalf6477 29 дней назад

    Sehr schönes Video, vielen Dank dafür!

  • @afranurbozkurt1015
    @afranurbozkurt1015 Месяц назад

    Hallo, ich befinde mich gerade in der Überbrückungszeit zwischen dem Abitur und meinem Studium. Zurzeit bin ich kurzfristig bei einem Obststand beschäftigt (Minijob) und habe mich im Einzelhandel beworben, wo ich auch angenommen wurde. Darf ich beide Tätigkeiten ausüben, ohne dass meinen Eltern das Kindergeld entzogen wird? Und werden beide Tätigkeiten zusammengerechnet, sodass ich dann doch noch Steuern zahlen muss?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 28 дней назад

      Hallo, Sie können neben einer kurzfristigen Beschäftigung zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Die beiden Tätigkeiten werden nicht zusammengerechnet. Als kurzfristig Beschäftigter zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung. Für den Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Sie lediglich einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent des Verdienstes. Sie haben auch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien und so gar keinen Beitrag zur Sozialversicherung zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Verdienst aus einem Minijob steuerpflichtig ist. Das gilt sowohl für kurzfristige Minijobs, als auch für Minijobs mit Verdienzgrenze. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/ Für Fragen zum Kindergeldanspruch wenden Sie sich bitte an die zuständige Familienkasse. Grundsätzlich gilt, solange der monatliche Verdienst 538 Euro nicht übersteigt, haben Eltern Anspruch auf das volle Kindergeld. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @Schroeder3000
    @Schroeder3000 Месяц назад

    alter wie kompliziert wollt ihr das eigentlich machen?! ich benötige eine Haushaltshlfe und solche Sachen machen einem es doch total schwer das Ding anzumelden.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 28 дней назад

      Hallo, wir wollen Ihnen die Anmeldung einer Haushaltshilfe natürlich so einfach wie möglich machen. Die Anmeldung können Sie ganz einfach online vornehmen: www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/haushaltshilfe-anmelden/haushaltshilfe-anmelden_node.html Dennoch gilt das Arbeitsrecht auch für Minijobs in Privathaushalten. Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und schützt sowohl Minijobber und Minijobberinnen als auch Sie als Arbeitgeber. Zur Unterstützung bieten wir auf unserer Internetseite einen Musterarbeitsvertrag für Privathaushalte an. Darin sind die wichtigsten arbeitsrechtlich geregelten Punkte bereits enthalten: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/muster-arbeitsvertrag-privathaushalt.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @mcmurphy3792
    @mcmurphy3792 Месяц назад

    Ich habe verstanden, das für den Arbeitnehmer im Minijob die Einkünfte rentenversicherungspflichtig sind, also mit 13,6 % vom Verdienst abgeführt werden müssen. Meine Frage: wer tut das ? Der Arbeitsgeber ? Wenn ja, wie geschieht das ? Mein Fall: ich möchte eine Haushaltshilfe 14tägig für jeweils 2 Stunden beschäftigen, also 4 h pro Monat mit einem Verdienst von 15 Euro / h

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Genau, für Minijobs mit Verdienstgrenze gilt grundsätzlich die Pflicht zur Rentenversicherung. Der Eigenanteil eines rentenversicherungspflichtigen Minijobbers im Privathaushalt beträgt 13,6 Prozent. Als Arbeitgeber behalten Sie diesen Eigenanteil vom Verdienst des Minijobbers ein. Die Minijob-Zentrale zieht den Betrag dann mit den übrigen Abgaben von Ihrem Konto ein. Dazu erteilen Sie der Minijob-Zentrale ein SEPA-Basislastschriftmandat. Damit erklären Sie sich einverstanden, dass die Minijob-Zentrale die fälligen Abgaben halbjährlich von Ihrem Konto einzieht. Wie hoch Ihre Abgaben für eine Haushaltshilfe sind, können Sie mit unserem Haushaltsscheck-Rechner ermitteln: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-haushalte/haushaltsscheckrechner/haushaltsscheckrechner_node.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @susanntrankner3800
    @susanntrankner3800 Месяц назад

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin derzeit durch eine Operation im Krankengeld und habe nebenbei einen 538euro minijob. Darf ich zusätzlich noch einen kurzfristigen Nebenjob annehmen? Und was für Abgaben hätte ich da?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, Sie können zusätzlich zu Ihrem Hauptjob und Ihrem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Als Arbeitnehmer zahlen Sie selbst keine Beiträge zur Sozialversicherung für die kurzfristige Beschäftigung. Für die Steuer gilt: Kurzfristige Beschäftigungen können auf zwei Arten versteuert werden. Entweder mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse. Ausführliche Infos dazu finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html Bitte denken Sie daran: Ein Nebenjob muss von Ihrem Hauptarbeitgeber nicht zwingend genehmigt werden. Jedoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren, wenn dieser die Interessen Ihres Arbeitgebers berührt. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können Abweichendes regeln und die Anzeige bzw. Genehmigung jedes Nebenjobs vorsehen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @susanntrankner3800
      @susanntrankner3800 Месяц назад

      @@MinijobZentrale also hat das auch keine Auswirkungen auf mein Krankengeld was ich derzeit beziehe da ich meinen Hauptjob gerade nicht ausüben kann?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Minijob-Zentrale nichts zu Ihrem Krankengeldanspruch sagen können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse.

  • @AliRezaFayazi-qq7ob
    @AliRezaFayazi-qq7ob Месяц назад

    Darf man in bestimmten Monaten z.b Sommerferien, mehr verdienen ohne weitere abzüge von mein Lohn oder Bürgergeld?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, der Verdienst aus einem Schülerjob während der Ferien wird grundsätzlich nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Bitte beachten Sie, dass ein Minijob mit Verdienstgrenze nur vorliegt, wenn der Verdienst durchschnittlich im Monat nicht mehr als 538 Euro beträgt. Damit können Sie in einem Jahr (12 Monaten) insgesamt bis zu 6.456 Euro verdienen. Verdienen Sie durchschnittlich im Monat mehr als 538 Euro, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mehr Infos zur Verdienstgrenze im Minijob finden Sie hier: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze/ Wird der Ferienjob nur in wenigen Wochen ausgeübt, bietet sich auch eine kurzfristige Beschäftigung an. Mehr Infos zur kurzfristigen Beschäftigung, finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/arten-minijobs/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @JonaAlba24
    @JonaAlba24 Месяц назад

    Hey, danke für das Video. Ich habe eine Frage zu meiner Situation. Ich werde bald einen Minijob beginnen ganz klassisch unbefristet. Dazu arbeite ich ab und an auf Messen als Hostess, da verdiene ich mehr als 530€ als kurzfristige Beschäftigung. Ich möchte nicht in die Lohnsteuerklasse 6 rutschen aber ich weiß nicht, ob das möglich ist.

  • @JonaAlba24
    @JonaAlba24 Месяц назад

    Hey, danke für das Video. Ich habe eine Frage zu meiner Situation. Ich werde bald einen Minijob beginnen ganz klassisch unbefristet. Dazu arbeite ich ab und an auf Messen als Hostess, da verdiene ich mehr als 530€ als kurzfristige Beschäftigung. Ich möchte nicht in die Lohnsteuerklasse 6 rutschen aber ich weiß nicht, ob das möglich ist.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Minijob zu versteuern. Einen guten Überblick bietet unser kurzes Online-Seminar "Steuern im Minijob". Letztlich wird die Art der Versteuerung durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber festgelegt. Viele Grüße von Team der Minijob-Zentrale

  • @Karin-nm3pk
    @Karin-nm3pk Месяц назад

    Dankeschön für die Info hat mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen werde mich dafür entscheiden Renten Beiträge zu zahlen

  • @michaelaisenmann2187
    @michaelaisenmann2187 Месяц назад

    Vielen Dank für dieses tolle Video. Eine Anmerkung gabe ich allerdings: Die "Folien" sind im Anblick unscharf und kaum lesbar.

    • @samuelsiebert5029
      @samuelsiebert5029 Месяц назад

      Liegt wahrscheinlich an deinem Endgerät bei mir ist alles lesbar

  • @Karin-nm3pk
    @Karin-nm3pk Месяц назад

    Hab eine Frage Ich fange eine geringfügige Beschäftigung an auf 450 Euro Basis wie viel beträgt da der Anteil zur Rentenversicherung

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, als rentenversicherungspflichtige Minijobberin beträgt Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung 3,6 Prozent. Bei einem Minijob im Privathaushalt wären es 13,6 Prozent. Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob beträgt nicht mehr 450 Euro, sondern liegt aktuell bei 538 Euro. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @Arash49
    @Arash49 Месяц назад

    Hallo und vielen Dank für Ihr Video. Ich habe eine Frage. Ich verdiene jetzt monatlich ca. 500 EUR (Minijob). Wenn ich einen zweiten Minijob annehme und dabei ebenfalls 500 EUR verdiene, muss ich dann nur für den zweiten Minijob Steuern und Versicherungen bezahlen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, das kommt darauf an, ob Sie einen versicherungspflichtigen Hauptjob haben. Ohne Hauptjob können Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Ihr Verdienst darf insgesamt jedoch die Verdienstgrenze von durchschnittlich 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Liegt der monatliche Verdienst, wie in Ihrem Fall, zusammengerechnet über 538 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig und sind zur gesetzlichen Krankenkasse zu melden. Es handelt sich also nicht mehr um Minijobs. Wenn Sie einen Hauptjob haben, dürfen Sie nur genau einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Kommen weitere Beschäftigungen hinzu, ist immer die zeitliche Reihenfolge entscheidend. Nur der erste Minijob bleibt ein Minijob. Alle weiteren Minijobs müssen unabhängig von der Höhe des Verdienstes als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass der Verdienst aus einem Minijob steuerpflichtig ist. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @Orlando_fgR45
    @Orlando_fgR45 Месяц назад

    Unerträglich zuzuhören, wenn ein Drittel des Vortrages nur aus Doppelnennungen (männliche und weiblich Form) besteht. Habe das Video abgebrochen

  • @FrauZett
    @FrauZett Месяц назад

    Was ist wenn ich schon einen Hauptjob habe und nur zusätzlich einen Minijob annehmen möchte (bin Krankenschwester). Ich würde gerne für 1-2 Tage zusätzlich bei einer Leasingfirma anfangen. Wenn ich über meinen Hauptjob (38 Std) sozialversichert bin und Rentenbeiträge zahle, welche Vorteile hätte es diese dann auch noch beim Minijob zu zahlen? 🤔 Macht es dann nicht mehr Sinn, sich mehr Geld auszahlen zu lassen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, die Frage nach Vor- oder Nachteil eines eigenen Rentenversicherungsbeitrages aus dem Minijob lässt sich nur sehr schwer pauschal beantworten. Zu unterschiedlich sind die persönlichen Voraussetzungen und Maßstäbe, mit welchen Beschäftigte Vor- und Nachteil abwägen. Wir empfehlen Ihnen daher eine individuelle Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung können Sie kostenlos unter der Telefonnummer 0800 10004800 erreichen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @Alnbln
    @Alnbln Месяц назад

    Halli Hallo. Ich habe auch mal eine Frage dazu: also sagen wir mal es liegt kein Unvorsehrbarer Grund vor und der MA wurde bewusst viel geplant und hat in einem Monat über 538 Euro verdient. Was passiert dan? Und wenn ein unvorsehbarer Grund vorliegt und der MA 2x überschritten hat passiert noch nichts aber ab dem 3. Überschreiten muss er SV Plichtig gemacht werden, auch wenn die Jahresgrenze nicht überschritten wurde??

    • @FrauZett
      @FrauZett Месяц назад

      Wird ab Minute 2:40 erklärt

    • @Alnbln
      @Alnbln Месяц назад

      @@FrauZett ich verstehe es nicht richtig, weil mal wird gesagt solange ein unvorsehbarer Grund vorliegt und die Jahresgrenze nicht überschritten wird, könnte man sogar 8x überschreiten und mal lese ich wenn man 2x überschreitet ab dem 3. Mal SV pflichtig. Bin da deshalb bischen irritiert.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, Minijobber dürfen durchschnittlich im Monat bis zu 538 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.456 Euro. Monatliche Schwankungen im Verdienst sind grundsätzlich unproblematisch - solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dabei nicht relevant. Der Lohn im Minijob kann also z. B. in einem Monat 638 Euro und im Ausgleich dazu in einem anderen Monat nur 438 Euro sein. Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es hier Ausnahmen bei unvorhersehbaren Überschreitungen. Dann darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Eine ausführliche Erklärung dazu finden Sie auch in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-verdienstgrenze/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @Alnbln
      @Alnbln Месяц назад

      @@MinijobZentrale Hallo, also nehmen wir an ein Minijober beginnt in Januar 2024 mit seinem Minijob an. Er Verdient von Januar bis Oktober jeden Monat 550 Euro und November bis Dezember 478 Euro. Er liege exakt in der Jahresgrenze von 6.455 Euro und da er im Rahmen liegt, wäre er noch ein Minijobber, obwohl er 10x die monatliche Grenze von 538 Euro überstritten hätte?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Genau, in diesem Beispiel liegt ein Minijob vor. Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt in Ihrem Beispiel bei 538 Euro (6.456 Euro durch 12 Monate). Damit handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dabei nicht relevant. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @alexioffe8523
    @alexioffe8523 Месяц назад

    Guten Abend, erstellt dieser Manager auch Meldungen ans Fa und Lohnsteuerbescheinigungen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale Месяц назад

      Hallo, diese Funktionen stehen derzeit nicht zur Auswahl. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @mamferd
    @mamferd 2 месяца назад

    Sehr gut, aber bitte sage ewas über die Steuerklassen Danke

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, eine kurzfristige Beschäftigung kann auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers. Bei Fragen zur individuellen Lohnsteuerklasse wende dich bitte an das zuständige Finanzamt. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @karakter-sizsiniztv399
    @karakter-sizsiniztv399 2 месяца назад

    Mein Arbeitgeber zieht einen pauschalierten Beitrag von 2 % von mir ab Ist es legal, diesen vom Arbeitnehmer abzuziehen? erscheint im Lohn-und Gehaltsabrechnung mit dem Namen abwâlzungsbetrag

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Ja, das ist zulässig. Ihr Arbeitgeber hat bei der Pauschsteuer die Möglichkeit, diese an Sie als Arbeitnehmer abzuwälzen und die 2 Prozent von Ihrem Verdienst einzubehalten. Mehr Infos zu Steuern im Minijob finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/steuern-zahlen-im-minijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @yallayallagaminglos2472
    @yallayallagaminglos2472 2 месяца назад

    Hallo, kann man Vollzeit und Minijob und nebenbei midijob arbeiten?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, neben einer Vollzeitbeschäftigung können Sie problemlos einen Minijob ausüben. Wenn noch ein Midijob hinzukommt, ist auch das grundsätzlich möglich. Allerdings sind Ihre Arbeitnehmerbeiträge dann nicht - wie bei einem Midijob üblich - reduziert, sondern in voller Höhe zu zahlen. Der Midijob wird mit der Vollzeitbeschäftigung zusammengerechnet. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @Rizzy38
    @Rizzy38 2 месяца назад

    Allegemeines Gelabber und ich bin immer noch nicht schlauer als zuvor... es ging doch um elterngeld + minijob...

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Schade, dass Ihnen unser Video nicht weitergeholfen hat. Infos zur Elternzeit und zum Elterngeld finden Sie auch in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-elternzeit/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @roooman
    @roooman 2 месяца назад

    Können kurzfristige Beschäftigungen im Privathaushalt angemeldet werden und wie ist es da mit der Steuer?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Ja, auch eine kurzfristige Beschäftigung im Privathaushalt kann über das Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet werden. Vermerken Sie bei der Anmeldung dann bitte auf dem Haushaltsscheck handschriftlich die Wörter „kurzfristige Beschäftigung“. In Sachen Besteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung gilt dasselbe wie in unserem Video erklärt: Auch im Haushalt kann der Arbeitgeber entweder die Pauschalsteuer von 25 Prozent oder die individuelle Lohnsteuer der Minijobberin oder des Minijobbers ansetzen. Die Steuern führt der Arbeitgeber direkt an das Finanzamt ab. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @jasminkesseler6484
    @jasminkesseler6484 2 месяца назад

    Wie werden Praktikanten zwischen Abi und Studium oder Ausbildung versteuert, wenn sie von Juni bis September ( quasi fast 4 Monate) arbeiten möchten?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Sofern es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, kann grundsätzlich ein Minijob ausgeübt werden. Werden die Regelungen (z.B. die Einhaltung der Verdienstgrenze) erfüllt, kann die Besteuerung wie im Online-Seminar beschrieben erfolgen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @MinijobZentrale
    @MinijobZentrale 2 месяца назад

    Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Seminar! Auf unserer Internetseite finden Sie die Präsentation zum Download: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Online-Seminare/Skript_Online-Seminar_Steuern_im_Minijob

    • @kuehnleinthomas
      @kuehnleinthomas Месяц назад

      Danke für eure klasse Informationen. Ich habe eine Frage. Bin Minijobber. Arbeit seit 01.01.24 von Montag bis Freitag jeden Tag von 7.00 bis 8.30 Uhr. Gibt es nicht ein Gesetz welches die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr regelt?

  • @giannag915
    @giannag915 2 месяца назад

    Hallo, wie sieht das aus wenn man nebenbei noch eine Vollzeit Stelle hat und dort Sozialversicherungspflichtig ist? Hochgestuft werden für 2 Monate in 12 Monaten geht dann nicht. Aber gilt die Regel mit der jährlichen Verdienstgrenze noch? Heißt ich verdiene z.B im 1.Monat mal 100€ mehr aber dafür im 2. wieder 100€ und die restlichen Monate immer nur bis zur monatlichen Grenze. Gleicht sich Monat 1 mit Monat 2 dann aus?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob können Sie nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Für den Minijob gilt: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.456 Euro. Schwankungen im Verdienst sind grundsätzlich unproblematisch - solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird. Der Lohn im Minijob kann also z. B. in einem Monat 638 Euro und im Ausgleich dazu in einem anderen Monat nur 438 Euro sein. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @Berbertochter
    @Berbertochter 2 месяца назад

    Bei 8 Stunden Woche in meinem Minijob verdiene ich rund 473€, laut Arbeitgeber wäre das Limit um nicht in Teilzeit zu kommen. Der Arbeitgeber begründet das Weihnachtsgeld das zum Jahresgehalt dazu gerechnet wird. Ich verstehe nicht warum ich die 520€ monatlich nicht erreichen darf

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, zum 1. Januar 2024 hat sich die Minijob-Grenze erhöht. Als Minijobberin dürfen Sie nun durchschnittlich im Monat bis zu 538 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.456 Euro. Für die Frage, ob ein Minijob vorliegt, muss Ihr Arbeitgeber prüfen, ob Sie die Verdienstgrenze einhalten. Dazu muss Ihr Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung Ihren durchschnittlichen monatlichen Verdienst ermitteln. Zum Verdienst gehören neben dem monatlich laufenden Verdienst auch einmalige Einnahmen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld. Mehr Infos und ein Beispiel finden Sie auf unserer Internetseite: www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/24_einmalige_einnahmen/faq_24_einmalige_einnahmen.html Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @elisamarie6392
    @elisamarie6392 2 месяца назад

    Habe da auch mal eine Frage und zwar wird es ja versicherungspflichtig, wenn ich ich zwei Minijobs über 520€ habe. Wie hoch sind dann dort die Abgaben? Und würde es sich steuerlich und wegen den Abgaben mehr lohnen den einen Minijob als Teilzeit auszuüben und den anderen normal als Minijob? Danke im Vorraus:)

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, zum 1. Januar 2024 hat sich die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich erhöht. Wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, können Sie mehrere Minijobs ausüben. Liegt der Verdienst aus Ihren beiden Minijobs über der Grenze von 538 Euro, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. Wenn der Verdienst durchschnittlich mehr als 538 und höchstens 2.000 Euro monatlich beträgt, handelt es sich um Midijobs. Für Midijobber und Midijobberinnen sind die Beiträge stark reduziert. Für die Berechnung der Beiträge im Midijob können Sie den Midijob-Rechner nutzen: www.kbs.de/SiteGlobals/Forms/Rechner/Midijobrechner/seite1/node.html Als Minijobberin würden Sie lediglich einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent des Verdienstes zahlen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien und so gar keinen Beitrag zur Sozialversicherung zu zahlen. Im Midijob kommen noch Steuern nach der individuellen Steuerklasse hinzu. Bei Minijobs übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent. Aber auch hier können sich Arbeitgeber für eine individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers entscheiden. In unserem Magazin finden Sie Informationen zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten von Minijobs und Midijobs: magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-midijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @beacterie75
    @beacterie75 2 месяца назад

    Hallo, wie kann ich Privat Beratungsangebot zb für Fremdspache Nachhilfe am besten anbieten, wenn ich kein andere Einnahme habe...Und ist es besser , wenn man nicht Nerufstätig ist, z.b als Springkraft angemeldet zu sein?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, als Minijob-Zentrale können wir Ihnen keine Stellen vermitteln. Die Agentur für Arbeit ist Ihr Ansprechpartner für alle Arbeits- und Stellenvermittlungen und bietet eine Jobbörse an: www.arbeitsagentur.de/jobsuche/ Bei einer Lehrtätigkeit wie z. B. Nachhilfe handelt es sich in der Regel um eine selbständige Tätigkeit. Eine selbstständige Tätigkeit kann kein Minijob sein und ist somit nicht bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @stellinaseitz2638
    @stellinaseitz2638 2 месяца назад

    Ich habe im April einen 2. Minijob angefangen, da ich bei meinem 1. Minijob dieses Jahr noch nie auf 538€ monatlich gekommen bin. Nun sind 2 der Kolleg:innen aus dem ersten Job im April im Urlaub und ich muss sie vertreten. Dementsprechend komme ich mit dem ersten Minijob auf 538€. Nun werde ich im April mit dem 2. Job aber auch 250€ verdienen. Also auf insgesamt 783€. Ist das in Ordnung, wenn es einmalig ist?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, wenn Sie keine Hauptbeschäftigung haben, können Sie mehrere Minijobs ausüben und insgesamt durchschnittlich im Monat bis zu 538 Euro verdienen. Wenn Sie ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen Sie also bis zu 6.456 Euro (12 Monate x 538 Euro) verdienen. Der monatliche Verdienst kann unterschiedlich hoch sein und auch mal über 538 Euro liegen, wenn es sich in einem anderen Monat wieder ausgleicht. Schwankt der monatliche Verdienst in Ihren Minijobs, ist es also wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Sie müssen Ihre beiden Minijob-Arbeitgeber über den anderen Minijob informieren. Ihre Arbeitgeber beurteilten ab Aufnahme des zweiten Minijobs für die Zukunft, ob Minijobs vorliegen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @eviputzke352
    @eviputzke352 2 месяца назад

    Ich habe nicht unterschrieben das ich auf dieRentenversicherungspflicht verzichte ,,bin jetzt nach 3 1/2 Jahren gekündigt , bin 70. Die Rentenversicherung sagte die wußten nicht mal das ich gearbeitet habe ,ich sehe nicht ein das ich auf diese 3 1/2 Jahre verzichte ,geht mir um die Zeit nicht um die 5 Euro mehr,

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wenn Sie als Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Minijob aufnehmen, sind Sie jedoch rentenversicherungsfrei. Dann besteht die Möglichkeit auf die Rentenversicherungsfreiheit im Minijob zu verzichten und Beiträge freiwillig weiterzuzahlen. Der Verzicht kann jedoch nur für die Zukunft erklärt werden. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Magazin: magazin.minijob-zentrale.de/flexirente-minijob/ Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @weisemari
      @weisemari 2 месяца назад

      @@MinijobZentrale Hallo, dass muss man jedenfalls zweimal lesen. Die Eine redet davon, nicht unterschrieben zu haben auf die BeitragsZAHLUNG zu verzichten - aber der andere redet davon, auf die BeitragsFREIHEIT durch Erklärung zu verzichten.

  • @lucakeil8225
    @lucakeil8225 2 месяца назад

    Hallo, wollte mal fragen wie das läuft wegen der Obergrenze. Habe glaub brutto 550 euro bekommen den monat und nach rv Abzügen und pauschsteuer etc 523 übrig was bei mir angeko6ist. Welcher betrag zählt dann. Und wollte fragen ist es schlimm wenn man mal 100 euro mehr kriegt bzw mal weniger oder ist das eine zu krasse schwankung? Bzw was aind normale Schwankungen? Vielen Dank im voraus für die Antwort ihr seid super👍

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, entscheidend für die Einhaltung der Verdienstgrenze ist Ihr Bruttolohn, also der an Sie gezahlte Lohn vor Abzug Ihres Eigenanteils zur Rentenversicherung. In Ihrem Fall also die 550 Euro. Als Minijobber dürfen Sie durchschnittlich im Monat maximal 538 Euro verdienen. Wenn Sie ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen Sie also bis zu 6.456 Euro (12 Monate x 538 Euro) verdienen. Wird der Minijob in weniger als 12 Monaten ausgeübt, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden. Der monatliche Verdienst kann unterschiedlich hoch sein und auch mal über 538 Euro liegen. Der Lohn im Minijob kann also z. B. in einem Monat 638 Euro und im Ausgleich dazu in einem anderen Monat nur 438 Euro sein. Schwankt der monatliche Verdienst im Minijob, ist es wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @normanbehrens1
    @normanbehrens1 2 месяца назад

    Ich arbeite in der Gastro 4 mal im Monat 8 Std und komme genau auf 538 Euro. Jetzt zahlt der Arbeitgeber Zuschläge für SFN und ich verdiene 50 Euro mehr also 588. Nehmen wir an 2 mal im Jahr verdiene ich durch Krankheitsvertretung das doppelte . So komme ich auf 14× 538 Euro plus SFN Zuschläge 14×50 Euro auf 7.532 Gehalt + 700 = 8.232 euro. Gilt dies noch als Minijob da SFN Zuschläge nicht gezählt werden und somit 14×538 eingehalten worden ist???

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind steuerfrei und zählen nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob, wenn der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Wie in unserem Video erklärt wird, darf Ihr Verdienst in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze - also 1.076 Euro - betragen. Wenn Sie die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich. Die SFN-Zuschläge sind für die Einhaltung der Verdienstgrenze dann nicht zu berücksichtigen (sofern die oben genannte Voraussetzung erfüllt ist). Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @JakobBischofberger
    @JakobBischofberger 2 месяца назад

    Ich bin Student und übe momentan eine kurzfristige Beschäftigung in meinen Semesterferien aus. Lohnt es sich für mich grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, im Gegensatz zu einem Minijob mit Verdienstgrenze, ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht rentenversicherungspflichtig. Als kurzfristiger Minijobber zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge und können somit auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @robininthehood2606
    @robininthehood2606 2 месяца назад

    wie ist es bei 5 stunden 1 mal pro woche?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist, an wie vielen Tagen pro Woche Sie arbeiten. Wie viele Stunden Sie an den einzelnen Tagen arbeiten, spielt dabei keine Rolle. Bei einem Arbeitstag pro Woche, beträgt Ihr jährlicher gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch 4 Tage. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @kaktys8798
    @kaktys8798 2 месяца назад

    Danke!!!

  • @Duazzyy
    @Duazzyy 2 месяца назад

    Moin ich habe letztes Jahr Abi gemacht und war studierendsuchend und studiere ab dem 1.8 dieses Jahr und möchte aktuell eine kurzfristige Beschäftigung machen wo ich eine Woche bei der Messe arbeite und wollte fragen, ob ich dann noch Kindergeld bekomme?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, der Anspruch auf Kindergeld bleibt bei einer kurzfristigen Beschäftigung in der Regel erhalten. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale.

  • @shkodransadikaj4102
    @shkodransadikaj4102 2 месяца назад

    Ich arbeite 3 mal Woche für jewals 1-1,5 Std steht mir auch Urlaub zu.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, als Minijobber haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub. Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist, an wie vielen Tagen pro Woche Sie arbeiten. Wie viele Stunden Sie an den einzelnen Tagen arbeiten, spielt dabei keine Rolle. Bei drei regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche, beträgt Ihr jährlicher gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch 12 Tage. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @Sergheidee
    @Sergheidee 2 месяца назад

    Guten Tag , Sagen Sie mir bitte, ich habe Mini Job, darf ich arbeiten? Wird Geld aus Minijobs angerechnet?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale 2 месяца назад

      Hallo, wenn Sie in Elternzeit sind, können Sie bis zu 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Erhalten Sie Elterngeld über 300 Euro, wird der Hinzuverdienst aus dem Minijob auf Ihr Elterngeld angerechnet und das Elterngeld gekürzt. Deshalb ist es wichtig, die Elterngeldstelle über den Minijob zu informieren, damit eine Neuberechnung erfolgen kann. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale